Frage von moonlight_girl999: Privatinsolvenz?
Was ist wenn man in die privatinsolvenz gehen muss ist und eine Lebensversicherung hat? Muss man mit dem Geld bürgen?
Beste Antwort:
Answer by Gnurpel
Soviel ich weiß wird die nicht angekratzt, da sie für das Alter vorgesehen ist. Doch genaueres sagt dir ein Schuldnerberater.
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Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers kündigt der Insolvenzverwalter regelmäßig sämtliche Versicherungsverträge und zieht den Rückkaufswert der Versicherung zur Masse, es sei denn im Versicherungsvertrag ist eine Regelung über die Unwiderruflichkeit des Bezugsrechtes für einen Dritten vereinbart worden. Nachdem am 31.03.2007 das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge in Kraft getreten ist, dürfen Ansprüche auf Leistungen, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nach § 851c ZPO n. F. unter folgenden Voraussetzungen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden:
1. die Leistungen werden in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt
2. über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nicht verfügt werden
3. ein Bezugsrecht von Dritten – mit Ausnahme von Hinterbliebenen – ist ausgeschlossen ist und
4. es ist keine Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen einer Zahlung für den Todesfall, vereinbart worden
Nach dem neu eingeführten § 173 VVG hat der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung das Recht, jederzeit zum Schluß der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine Versicherung zu verlangen, die den Anforderungen des § 851c Abs. 1 ZPO entspricht, wobei die Kosten der Umwandlung der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Hierdurch soll erreicht werden, dass Versicherungsverträge auch rückwirkend unter den Schutz des § 851c ZPO gestellt werden können, die bislang die Kriterien der Vorschrift nicht erfüllt haben. Zwecks Erhaltung Ihrer Altersvorsorge, ist Ihnen daher anzuraten, Ihren Vertrag entsprechend den Vorgaben der Neuregelungen zu ändern, wobei Sie den Versicherungsvertrag zuvor nochmals durch eine örtliche Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten. Eine Vertragsänderung sollte überdies vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragen werden. Da es sich bei der Umwandlung um ein gesetzlich vorgesehenes Mittel handelt, um die Altersversorgung unpfändbar zu machen und insolvenzfrei zu stellen, dürften im Übrigen nicht die Voraussetzungen einer Anfechtung gegeben sein.
die kann eingezogen werden, kommt drauf an was es für eine ist….
Meines Wissens nicht. Aber Dein Schuldnerberater kann Dir Näheres sagen.
Die LV wird in die Verwertung mit einbezogen, wenn sie nicht nach den Richtlinien des Altersvermögensgesetzes oder des Alterseinkünftegesetzes abgeschlossen wurde.
Insolvenz-, bzw. Hartz-IV-sicher sind:
- Riesterrente
- Rüruprente
- LV oder RV ohne Kapitalwahlrecht mit Endalter 60 +
- AG-finanzierte BAV, deren Unverfallbarkeit noch aussteht