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Archive for the ‘Steuer’ Category

Steuerschulden

Mindestens jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, wie der Bund der Steuerzahler (BdST) schätzt. Vermutlich ist die Zahl der Fehler sogar noch deutlich höher. Prüfen Sie daher Ihren Steuerbescheid! Legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein! Sonst hat sich die Arbeit für die Einkommensteuererklärung nicht gelohnt und Sie schenken dem Fiskus Geld, das ihm nicht zusteht. Lesen Sie mehr »

Einführung der Abgeltungsteuer

Ab 1.1.2009 werden durch Einführung der Abgeltungsteuer alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer steuerpflichtig. Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro, für Verheiratete in Höhe von 1.602 Euro reduziert werden. Ein Werbungskostenabzug ist nicht möglich. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann der Steuerpflichtige die vom Kreditinstitut an das Finanzamt gezahlte Abgeltungssteuer beim Finanzamt zum Teil zurück fordern. Lesen Sie mehr »

Wer Geld parken will, holt mit Festgeld eine höhere Rendite

Der Festgeld-Rechner liefert Sparern die aktuellen Spitzenkonditionen – je nachdem, welche Summe sie wie lange anlegen wollen. Der Rechner kennzeichnet Offerten mit begrenzter Anlagesicherheit ebenso wie Angebote, die nur für Neukunden oder für Online-Kunden gelten.

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Zusätzlicher Service: Falls gewünscht weist der Rechner auch aus, welche Erträge nach Abzug der Steuern übrig bleiben. Seit 1. Januar 2009 gilt für Kapitalerträge: Die Bank führt automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab – plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Anlegern mit einem Steuersatz von unter 25 Prozent wird erst mal die Abgeltungsteuer abgezogen, sie können sich den zu viel gezahlten Betrag allerdings vom Finanzamt wieder erstatten lassen. Oder sie holen sich vom Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung und legen sie der Bank vor.

Ab dem 01.01.2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Bei Erteilung eines Freistellungsauftra-ges können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 EUR bzw. 1.602 EUR von der Abgeltungsteuer freigestellt werden.
Hinsichtlich der Kirchensteuer haben die Anleger eine Wahlmöglichkeit. Der Anleger kann die auf die Abgeltungssteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und abführen lassen. Er kann jedoch auch eine Steuererklärung abgeben, in welcher er die Angaben über die von der Bank einbehaltene und abgeführte Abgeltungssteuer machen muss. Das Finanzamt kann so die Kirchensteuer festsetzen.

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