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Archive for the ‘Rente’ Category

Diese Nachricht war ein Schock für viele Rentner: Rund eine Million Senioren haben nach Expertenschätzungen die Steuererklärung falsch ausgefüllt und im Schnitt rund 250 Euro zu viel Steuern gezahlt. Die Zahl hat die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. nicht überrascht. „Es war schon immer klar: Das Steuerrecht ist auch für Rentner sehr kompliziert und für Laien kaum noch zu durchschauen“, so der Lohnsteuerhilfeverein, der deutschlandweit rund 500.000 Mitglieder zählt.

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Weit verbreitet ist die Meinung, Renten seien, weil sie den Lebensunterhalt der Empfänger sicherzustellen haben, für Gläubiger nicht erreichbar, also unpfändbar. Doch das stimmt nicht. Renten können gepfändet werden – wie andere Einkünfte auch.

Wie hoch der pfändbare Betrag ist, das ergibt sich aus den in der Zivilprozessordnung festgelegten Pfändungsfreigrenzen. Und dafür kommt es neben der Höhe des Einkommens auch auf die Zahl der unterhaltenen Angehörigen an. Da Rentner im Regelfall für weniger Angehörige aufzukommen haben als jüngere Bundesbürger, ergibt sich unterm Strich bei ihnen deshalb meistens ein höherer pfändbarer Betrag als bei einem Familienvater mit gleichhohem Einkommen. Lesen Sie mehr »

Sparbuch brint Zinsen

Sparen für private Vorsorge wichtig

Gründe für das Sparen gibt es viele: private Altersvorsorge, eine größere Anschaffung (Auto, Möbel), ein Haus, eine Reise und vieles mehr. Die Verbraucher sind mehr denn je gefordert, für unvorhergesehene Ausgaben und langfristige Ziele Rücklagen zu bilden. Ob man nun für das Alter vorsorgen möchte, Kapital für größere Investitionen wie ein Eigenheim benötigt oder bei finanziellen Engpässen liquide sein will: eine gewisses Finanzpolster ist wichtig. Lesen Sie mehr »

Altersvorsorge weg

Viele Deutsche haben in Hinblick auf einen sorgenfreien Lebensabend für die Rente in diverse Altersvorsorgeprodukte investiert. Allerdings mehren sich nun die Sorgen um das Geld, denn die Presse berichtet tagaus tagein von drohenden Bankenpleiten, Kurseinbrüchen und äußerst mageren Renditen. Dadurch sind natürlich viele Menschen verunsichert, ob sie ihren Lebensstandard im Alter halten können. Lesen Sie mehr »

Riester-Rente

Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren

riester

Der Gesetzgeber wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 6.3.2002 verpflichtet, die als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehene unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen, neu zu regeln.

Mit dem Gesetz vom 5.7.2004 zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) erfüllte der Gesetzgeber diese Verpflichtung.

Um die Besteuerung der Leibrenten und der anderen in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen sicher zu stellen, haben die Mitteilungspflichtigen jährlich bis zum 1. März des auf die Leistung folgenden Jahres Rentenbezugsmitteilungen an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung grundsätzlich auf elektronischem Wege zu übermitteln. Diese zentrale Stelle sammelt die Daten und gibt sie an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde weiter.

Mitteilungspflichtige in diesem Zusammenhang sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Unternehmen, die Verträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG anbieten, und die Anbieter im Sinne des § 80 EStG.

Normalverdiener mit Nachwuchs profitieren besonders von der staatlich geförderten Altersvorsorge

Nach wie vor legt der Staat Bares drauf, wenn die Deutschen einen speziell für diesen Zweck entwickelten privaten Vorsorgevertrag abschließen. Diese Möglichkeit haben viele Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und ihre Ehepartner, wenn sie steuerlich zusammen veranlagt werden. Um einen Anspruch auf die volle staatliche Förderung zu haben, zahlt der Sparer vier Prozent seines Bruttogehalts in einen privaten Vorsorgevertrag ein. Der Staat zahlt eine Grundzulage von 154 Euro und die Zulage für jedes Kind von 185 Euro im Jahr (für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro im Jahr). Je nach Einkommen winken zusätzliche Steuervorteile. Lesen Sie mehr »