Bei Verlust oder festgestelltem Missbrauch der Kreditkarte ist die Sperrung die allererste und wichtigste Maßnahme. Denn ist die Karte gesperrt, haftet der Kunde nur noch für Schäden bis 50 Euro.
Für darüber hinausgehende Schäden haftet der Kartenanbieter, sofern sichergestellt ist, dass der Karteninhaber nicht grob fahrlässig mit der Karte umgegangen ist. Deshalb handelt der Kunde im eigenen Interesse, wenn er die Karte schnellstmöglich sperren lässt. Lesen Sie mehr »





