Wer sich von einem Makler eine Immobilie vermittelt lässt, zahlt an diesen üblicherweise eine Provision. Doch wie hoch darf diese eigentlich ausfallen? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Brandenburg zu befassen.
Ein Käufer hatte durch Vermittlung eines Maklers ein Haus zum Preis von 145.000 Euro erworben. Für seine Tätigkeit berechnete der Immobilienprofi die stolze Summe von fast 30.000 Euro als Provision. Die Höhe begründete er damit, dass der Kunde an dem sich ihm als “Schnäppchen” darstellenden Erwerb sehr interessiert gewesen sei und er – der Makler – wichtige Vereinbarungen mit der Verkäuferin für ihn ausgehandelt habe. Der Kunde wollte die hohe Provisionsforderung nicht gelten lassen und zog vor Gericht. Mit Erfolg (OLG Brandenburg, Az.: 4 U 11/09).

Auch wenn Baudarlehen in der Regel eine sehr lange Laufzeit von 20, 25 oder 30 Jahren haben, so sind mehrfache Umschuldungen während dieses Zeitraums in der Praxis üblich. Unter Umschuldung versteht man generell die Umverteilung einer Kreditschuld von einem bisherigen auf ein anderes Darlehen. Die 





