Riester-Rente
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Der Gesetzgeber wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 6.3.2002 verpflichtet, die als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehene unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen, neu zu regeln.
Mit dem Gesetz vom 5.7.2004 zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) erfüllte der Gesetzgeber diese Verpflichtung.
Um die Besteuerung der Leibrenten und der anderen in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen sicher zu stellen, haben die Mitteilungspflichtigen jährlich bis zum 1. März des auf die Leistung folgenden Jahres Rentenbezugsmitteilungen an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung grundsätzlich auf elektronischem Wege zu übermitteln. Diese zentrale Stelle sammelt die Daten und gibt sie an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde weiter.
Mitteilungspflichtige in diesem Zusammenhang sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Unternehmen, die Verträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG anbieten, und die Anbieter im Sinne des § 80 EStG.

