
Mindestens jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, wie der Bund der Steuerzahler (BdST) schätzt. Vermutlich ist die Zahl der Fehler sogar noch deutlich höher. Prüfen Sie daher Ihren Steuerbescheid! Legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein! Sonst hat sich die Arbeit für die Einkommensteuererklärung nicht gelohnt und Sie schenken dem Fiskus Geld, das ihm nicht zusteht. Das Finanzgericht ist immer dann zuständig, wenn der Bürger meint, durch einen Steuer- oder Feststellungsbescheid zu Unrecht in Anspruch genommen worden zu sein. Es geht dabei vor allem um Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer oder Zölle, aber auch um Kindergeld oder die Haftung für Steuern, z.B. Geschäftsführerhaftung.

