Weit verbreitet ist die Meinung, Renten seien, weil sie den Lebensunterhalt der Empfänger sicherzustellen haben, für Gläubiger nicht erreichbar, also unpfändbar. Doch das stimmt nicht. Renten können gepfändet werden – wie andere Einkünfte auch.
Wie hoch der pfändbare Betrag ist, das ergibt sich aus den in der Zivilprozessordnung festgelegten Pfändungsfreigrenzen. Und dafür kommt es neben der Höhe des Einkommens auch auf die Zahl der unterhaltenen Angehörigen an. Da Rentner im Regelfall für weniger Angehörige aufzukommen haben als jüngere Bundesbürger, ergibt sich unterm Strich bei ihnen deshalb meistens ein höherer pfändbarer Betrag als bei einem Familienvater mit gleichhohem Einkommen. Lesen Sie mehr »





